Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung in Deutschland, eingeführt durch das Pflegeversicherungsgesetz von 1994 und verankert im Sozialgesetzbuch als Elftes Buch (SGB XI), stellt einen eigenständigen Zweig der Sozialversicherung dar, der speziell das Risiko der Pflegebedürftigkeit abdeckt. Sie gliedert sich in zwei Hauptformen: die gesetzliche bzw. soziale Pflegeversicherung und die private Pflege-Pflichtversicherung. Beide Formen bieten vergleichbare Leistungen an und werden von den Pflegekassen beziehungsweise den privaten Krankenversicherungsunternehmen verwaltet.
Gesetzliche Pflegeversicherung
- Wie wird die Beitragshöhe für Arbeitsuchende und Bedürftige in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet?
- Wie bereitet man sich auf die Pflegebegutachtung vor und welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Pflegegrade gibt es und wie unterscheiden sie sich?
- Wo und wie kann der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?
- Wann und unter welchen Voraussetzungen sollte ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?
- Was passiert, wenn die Pflegekasse Fristen bei der Begutachtung verpasst, und welche Rechte haben Versicherte?
Private Pflegeversicherung
- Warum und wann kommt es zur Beitragserhöhung der Pflegebeiträge für Beihilfeberechtigte?
- Wer ist für die Erhöhung der Pflegebeiträge in der privaten Pflegeversicherung zuständig?
- Wer kontrolliert die Pflegebeiträge in der privaten Pflegeversicherung und wie erfolgt diese Überprüfung?
- Wie werden die Beiträge für Ehepartner in der privaten Pflegeversicherung berechnet?
- Wie wird die maximale Höhe der Pflegebeiträge festgelegt und was beeinflusst sie?
- Wie erfolgt die Anpassung der Beiträge in der privaten Pflegeversicherung und was sind die Gründe dafür?
Pflege-Zusatzversicherung
- Welche Arten von Pflege-Zusatzversicherungen gibt es?
- Wie wird der Beitrag zur Pflege-Zusatzversicherung berechnet?
- Was ist eine Pflege-Tagegeldversicherung?
- Was ist die Pflege-Rentenversicherung?
- Was ist die Pflege-Kostenversicherung?
- Welche staatliche Hilfe gibt es für die Pflege-Zusatzversicherung?