In der privaten Pflegepflichtversicherung ist eine regelmäßige Überprüfung und mögliche Anpassung der Beiträge vorgesehen, wenn es in einem Tarif zu wesentlichen Unterschieden zwischen den tatsächlichen Leistungsausgaben und der ursprünglichen Beitragskalkulation kommt. Obgleich die Tarifstufen für Beamte (PVB) und für Personen ohne Beihilfeanspruch (PVN) dieselben Leistungen vorsehen, finden Anpassungen in diesen Tarifen nicht immer gleichzeitig statt.
In der Tarifstufe PVB wurde kürzlich der festgesetzte Schwellenwert überschritten, was nun eine Erhöhung der Beiträge nach sich zieht. Im Gegensatz dazu erfolgte in der Tarifstufe PVN bereits zum 1. Januar 2023 eine Anpassung der Beiträge.