Die Beitragsberechnung in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV), die gemäß SGB XI als einheitlicher Branchentarif gilt, basiert auf der Gesamtheit der Daten aller Versicherungsunternehmen.
Diese Daten beinhalten Informationen über die Anzahl der Versicherten und die Höhe der erbrachten Versicherungsleistungen. Auf Basis dieser umfassenden Daten wird geprüft, ob eine Neukalkulation der Beiträge erforderlich ist und somit eine Anpassung notwendig wird.
Falls eine Neuberechnung angezeigt ist, erfolgt die Ermittlung des notwendigen Beitrags für neu versicherte Personen in jedem Jahrgang. Anschließend kalkuliert jedes Versicherungsunternehmen auf Grundlage dieser Kalkulation den individuellen Beitrag für jeden Versicherten, wobei sowohl die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen als auch die spezifischen Verwaltungskosten des Unternehmens einbezogen werden.