Der Antrag auf Pflegeleistungen ist bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einzureichen, welche üblicherweise bei deren Krankenkasse angesiedelt ist. Sofern die pflegebedürftige Person beispielsweise bei der AOK versichert ist, genügt es, den Antrag an die AOK zu richten mit dem Verweis, diesen an die Pflegekasse weiterzuleiten. Personen mit privater Versicherung wenden sich direkt an ihre private Pflegeversicherung.
Die Antragstellung bei der Pflegekasse kann formlos erfolgen, beispielsweise per Telefon, Mail, Fax oder Brief. Ein einfacher Satz wie "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" ist dafür ausreichend. Der Antrag sollte idealerweise von der betroffenen Person selbst gestellt werden. Falls diese nicht dazu in der Lage ist, kann ein Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag stellen, wobei eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises beizufügen ist.
Nach Eingang des Antrags sendet die Pflegekasse ein Formular zur Beantragung der Pflegeleistungen zurück. In diesem Formular sind neben den persönlichen Daten auch Angaben darüber zu machen, welche Leistungen beantragt werden. Dies hängt davon ab, ob die Pflege zuhause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung erfolgen soll.
Es sollte sorgfältig überlegt werden, wie die Pflege organisiert werden soll und welche Option am besten geeignet ist. Dabei besteht auch die Möglichkeit, verschiedene Pflegeangebote zu kombinieren. Eine spätere Änderung des Umfangs der beantragten Leistungen ist jederzeit durch einen Änderungsantrag bei der Pflegekasse möglich.