Jährlich erfolgt eine Überprüfung, ob eine Anpassung der Beiträge in der Pflegeversicherung notwendig ist. Diese hängt maßgeblich von der Entwicklung der Leistungsausgaben ab, die wiederum durch politische Pflegereformen beeinflusst werden können. Die letzte reguläre Beitragserhöhung gab es zum 1. Juli 2021, also vor 2,5 Jahren.
Der 2022 erhobene Corona-Zuschlag war eine temporäre Maßnahme, die auf einer Sondergesetzgebung zur Bekämpfung der Pandemie basierte und keine herkömmliche Beitragserhöhung darstellte. Ziel war es, die zusätzlichen Kosten für den Pflegerettungsschirm und die Coronavirus-Testverordnung zu decken. Für beihilfeberechtigte Versicherte belief sich dieser Zuschlag auf 7,30 Euro monatlich. Mit dem Ende des Jahres 2022 lief dieser Zuschlag automatisch aus, was seit dem 1. Januar 2023 zu einer Reduzierung der Beiträge führte.
Was die Zukunft betrifft, so sind die durch die Pflegereformen gestiegenen Leistungsausgaben in den neuen Beitragssätzen bereits berücksichtigt, weshalb aufgrund dieser speziellen Leistungserweiterungen nicht mit weiteren Beitragserhöhungen zu rechnen ist. Allerdings könnten zukünftige gesetzliche Reformen im Pflegebereich, die erneute Leistungsausweitungen mit sich bringen, weitere Anpassungen der Beiträge erforderlich machen.