Es ist ratsam, sich vor der Begutachtung mit den relevanten Kriterien zur Ermittlung des Pflegegrades vertraut zu machen.
Zum Termin sollten Kopien wichtiger Unterlagen bereitliegen, wie aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten, Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Reha, Medikamentenpläne, eventuell vorhandene Schwerbehindertenausweise, eine Liste genutzter Hilfsmittel wie Brillen oder Gehhilfen, Pflegedokumentation bei bestehender ambulanter Pflege sowie eigene Notizen über die Pflegeentwicklung und aufgetretene Schwierigkeiten. Manche medizinischen Dienste bieten zudem Fragebögen zur Vorbereitung an.
Die Anwesenheit eines Angehörigen oder einer Pflegeperson bei der Begutachtung kann unterstützend wirken und eventuell wichtige Ergänzungen bieten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Begutachtung zu Hause oder telefonisch stattfindet.
Die Begutachtung kann für Pflegebedürftige ungewohnt sein, da sie offenlegen müssen, welche Alltagstätigkeiten nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können. Die Fragen können persönlich und unangenehm sein. Ein begleitender Angehöriger oder eine Pflegeperson kann in solchen Momenten Halt bieten.
Es kommt vor, dass Pflegebedürftige ihre Situation schönen, sei es aus Scham oder fehlerhafter Selbsteinschätzung. Ein Angehöriger oder eine Pflegeperson kann dann eine realistischere Darstellung der Fähigkeiten und Selbstständigkeit bieten und seine Eindrücke schildern. Ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Gutachter kann hierbei nützlich sein.
Von einer übertriebenen Darstellung der Pflegesituation ist abzuraten. Gutachter sind erfahren und erkennen schnell, wenn die Situation anders dargestellt wird, als sie ist. Es ist wichtig, glaubwürdig zu bleiben und den tatsächlichen Zustand der Pflegebedürftigkeit darzulegen.