Der Beitrag für die Pflege-Zusatzversicherung hängt vom individuellen Risiko ab.
Entscheidend für die Beitragshöhe sind das Alter bei Versicherungsbeginn, der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und der gewählte Leistungsumfang.
Die Beitragsberechnung basiert auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV). Der Beitrag ist während der gesamten Laufzeit der Versicherung zu zahlen.
Um im Fall von Pflegebedürftigkeit weiterhin in der Lage zu sein, den Beitrag zu leisten, sollte dieser bei der Festlegung der Versicherungshöhe berücksichtigt werden.
Es gibt jedoch auch Tarife von einigen Versicherungsunternehmen, bei denen der Beitrag bei Pflegebedürftigkeit entfällt.