Die steigende Lebenserwartung erhöht das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Ende 2017 war fast ein Viertel der 80- bis 84-Jährigen in Deutschland pflegebedürftig. Es ist unklug, sich nur auf die Teilkaskoversicherung der Pflegepflichtversicherung zu verlassen.
Es gibt drei Arten von Pflegeversicherungen:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegekostenversicherung
- Pflegerentenversicherung
Die Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung zahlen einen vereinbarten Betrag monatlich aus, während die Pflegekostenversicherung die tatsächlichen Kosten erstattet.
Um Leistungen aus der Pflege-Zusatzversicherung zu erhalten, muss der Versicherte pflegebedürftig sein und einen Pflegegrad haben. Die medizinische Beurteilung der Pflegepflichtversicherung dient oft als Nachweis für die Pflege-Zusatzversicherung.
Die Wartezeit für Leistungen aus der Pflege-Zusatzversicherung beträgt normalerweise drei Jahre, kann aber entfallen, wenn der Versicherte durch Unfall pflegebedürftig wird, ein bestimmtes Höchstalter noch nicht erreicht hat oder ein Gesundheitszeugnis vorlegt. Im Pflegefall leisten die meisten Versicherungsunternehmen auch im europäischen Ausland. Die Leistungen im europäischen Ausland sind entweder bereits in den Tarifbedingungen festgelegt oder können auf Nachfrage vereinbart werden.
Der Service der Unternehmen umfasst in der Regel eine telefonische Beratung sowie Informationsseiten im Internet. Zusätzlich bieten sie unterschiedliche Assistance-Leistungen an. Diese können beispielsweise Hilfe bei der Suche nach einem Pflegedienst, einer stationären Pflegeeinrichtung, einem Fahrdienst oder einer Reinigungskraft umfassen. Oftmals organisieren sie auch Schulungen für Angehörige.