In der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) besteht die Regelung, dass der Beitrag nach einer Versicherungsdauer von mindestens fünf Jahren den Höchstbeitrag der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) nicht übersteigen darf. Dieser Höchstbeitrag richtet sich nach dem jeweils aktuellen Beitragssatz der SPV.
Für das Jahr 2024 ist der Höchstbeitrag in der SPV auf 175,96 Euro monatlich festgelegt. Daraus resultiert für Beihilfeberechtigte in der PPV ein maximaler Monatsbeitrag von 70,38 Euro.
Somit ist gewährleistet, dass der Beitrag im Jahr 2024 diesen Betrag nicht überschreiten wird.