Die Pflegetagegeldversicherung ist die am häufigsten gewählte Pflege-Zusatzversicherung.
Der Versicherte erhält im Pflegefall ein Tagegeld, das ihm zur freien Verfügung steht. Es gibt keine Einschränkungen bei der Verwendung des Geldes und keine Notwendigkeit von Kostennachweisen.
Die Tarife der Versicherungsunternehmen variieren und sollten daher sorgfältig verglichen werden.
Es ist möglich, alle oder nur bestimmte Pflegegrade zu versichern. In der Regel wird für Pflegegrad 5 ein höheres Tagegeld vereinbart, von dem in den niedrigeren Pflegegraden ein prozentualer Anteil gezahlt wird.
Einige Versicherer bieten Tarife an, bei denen das Tagegeld in allen Pflegegraden gleich hoch ist.
In anderen Tarifen kann der Versicherte selbst bestimmen, wie hoch das Tagegeld in den verschiedenen Pflegegraden sein soll. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Das Tagegeld in einem niedrigeren Pflegegrad darf nicht höher sein als dasjenige in höheren Pflegegraden.
Man kann also nicht beispielsweise 40 Euro für Pflegegrad 2 und 30 Euro für Pflegegrad 3 abschließen.
Je nach Tarif werden für stationäre Pflege entweder mehr oder gleich hohe Leistungen wie für ambulante Pflege erbracht.
Fast alle Versicherungsunternehmen ermöglichen eine nachträgliche Erhöhung der Tagegelder zur Anpassung an Kostensteigerungen. In der Regel erfolgt alle drei Jahre automatisch eine Erhöhung, entweder um 10 Prozent oder basierend auf statistischen Daten. Die Versicherten haben auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu bestimmten Anlässen zu erhöhen, wie zum Beispiel zu Beginn eines Versicherungsjahres oder bei Erreichen eines bestimmten Alters, je nach Tarif.
Bei einigen Versicherern ist sogar noch eine Erhöhung möglich, wenn bereits Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Für diese Tagegelderhöhungen sind keine Gesundheitsfragen erforderlich, und es gibt keine Wartezeiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Erhöhungen nicht verpflichtend sind und die Versicherten das Recht haben, dem zu widersprechen.