Ein Gewächshaus ist in der Wohngebäude-Versicherung üblicherweise nicht standardmäßig versichert, da es sich in der Regel um ein separates Bauwerk handelt, das nicht ohne weiteres zum Wohngebäude zählt. Einige Versicherer bieten jedoch die Möglichkeit, ein Gewächshaus über eine zusätzliche Klausel in den Versicherungsschutz einzuschließen, wobei dies meist mit einer Erhöhung der Versicherungsprämie einhergeht. Es ist essentiell, die Versicherungspolice genau zu prüfen oder beim Versicherer nachzufragen, da der Schutz für Nebengebäude und andere Gartenausstattungen stark von den individuellen Vertragsbedingungen abhängt.
Wird das Gewächshaus als Teil des versicherten Eigentums angesehen, können Schäden durch die in der Police genannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgedeckt sein. Ohne eine spezielle Erweiterung oder Erwähnung im Vertrag bleiben Gewächshäuser jedoch meistens außerhalb des Versicherungsschutzes, vor allem wenn sie ausschließlich für gewerbliche Zwecke oder landwirtschaftliche Aktivitäten genutzt werden.