In der Wohngebäude-Versicherung gelten als Nebengebäude jene baulichen Strukturen, die sich auf demselben Grundstück wie das Hauptgebäude befinden, aber räumlich von diesem getrennt sind und eine eigenständige Nutzung aufweisen. Zu den klassischen Beispielen für Nebengebäude zählen etwa Garagen, Werkstätten, Gartenhäuser, Schuppen oder auch Stallungen. Diese Nebengebäude sind oft in den Schutz der Wohngebäude-Versicherung eingeschlossen, sofern sie im Versicherungsvertrag explizit genannt oder allgemein mitversichert sind.
Die Abgrenzung zu anderen Bauwerken ist besonders im Hinblick auf ihre Nutzung und ihre baurechtliche Definition relevant. Während Nebengebäude dem Hauptwohnzweck des Grundstücks zugeordnet sind und diesem untergeordnet sind, werden freistehende Gebäude, die einen eigenen Wohnzweck erfüllen oder gewerblich genutzt werden, meist nicht unter den Begriff der Nebengebäude gefasst. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Gebäude auf einem Grundstück abgesichert sind, ist es ratsam, bei Abschluss einer Wohngebäude-Versicherung genau zu prüfen, welche Gebäude explizit in der Police aufgeführt sind.
Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz für Nebengebäude bestimmte Bedingungen voraussetzen kann, wie etwa eine feste Verankerung im Boden, das Vorhandensein von festen Wänden und Dächern oder eine bestimmte Bauweise. Eventuelle Besonderheiten, wie die Nutzung eines Gartenhauses als ständige Wohnstätte, sollten mit dem Versicherer besprochen werden, um den Versicherungsschutz gegebenenfalls anzupassen. Bei Nebengebäuden sollte das Risiko von Elementarschäden wie Hochwasser oder Sturm berücksichtigt werden, so dass diese im Versicherungsfall nicht zu einer unliebsamen Überraschung führen.