Im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung ist die Solaranlage in der Regel abgedeckt, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden ist und die Versicherung explizit Photovoltaikanlagen einschließt. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Schnee- und Eisdruck, sowie teilweise durch Wasserschäden entstehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Policen automatisch Solaranlagen abdecken. Bei manchen Versicherern müssen diese extra eingeschlossen werden, oder es wird eine spezielle Solarversicherung benötigt, die über den Schutz der Wohngebäude-Versicherung hinausgeht.
Zusätzlich zur Basisabsicherung durch die Wohngebäude-Versicherung besteht häufig die Option, eine erweiterte Abdeckung zu vereinbaren. Diese kann Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder auch Ertragsausfall nach einem versicherten Schaden umfassen. Vor allem bei größeren oder besonders exponierten Photovoltaikanlagen kann es sinnvoll sein, über den Standardversicherungsschutz hinausgehende Risiken zu versichern.
Darüber hinaus ist es entscheidend, den Versicherer über die Installation einer Solaranlage zu informieren. Fehlt diese Meldung, kann es im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder im schlimmsten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
Wichtig ist auch die Beachtung der Wertgrenzen innerhalb der Wohngebäude-Versicherung. Hochwertige Photovoltaikanlagen können die Summen überschreiten, die in der Police als Höchstentschädigung für Nebenanlagen festgelegt sind. In einem solchen Fall ist eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich, um im Schadensfall nicht unterversichert zu sein.
Abschließend ist zu erwähnen, dass bei einer Finanzierung der Solaranlage die Bank möglicherweise eine eigene Versicherung verlangen kann. Dies dient der Absicherung des Kredits und sollte bei den Überlegungen zur richtigen Versicherung der Solaranlage nicht außer Acht gelassen werden.