In der Wohngebäude-Versicherung ermöglicht der Unterversicherungsverzicht den Versicherungsnehmern, im Schadensfall die volle Leistung zu erhalten, auch wenn die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes. Dieses wichtige Merkmal einer Versicherungspolice beugt der sogenannten Unterversicherung vor. Normalerweise wird bei Abschluss einer Wohngebäude-Versicherung der Wert des zu versichernden Objekts ermittelt und darauf basierend die Versicherungssumme festgelegt. Liegt eine Unterversicherung vor, bedeutet dies, dass die Versicherungssumme niedriger ist als der Neuwert des Gebäudes. Im Schadensfall würde dann nur ein Teil des Schadens ersetzt werden, proportional zum Grad der Unterversicherung.
Doch bei Verträgen mit Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer darauf, im Schadensfall eine Kürzung der Leistung vorzunehmen, selbst wenn die Versicherungssumme eigentlich zu niedrig angesetzt war. Für den Versicherungsnehmer bietet dies eine größere Sicherheit, denn er muss sich keine Sorgen machen, dass er im Schadenfall aufgrund einer falsch kalkulierten Versicherungssumme einen finanziellen Verlust erleidet. Um einen Unterversicherungsverzicht gewährt zu bekommen, müssen in der Regel gewisse Bedingungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Einhaltung von Mindestversicherungssummen oder die Anwendung von Wertermittlungsbögen, die von Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Versicherungstarife einen automatischen Unterversicherungsverzicht beinhalten. Dieses Detail sollte beim Abschluss einer Wohngebäude-Versicherung geprüft und explizit vereinbart werden, um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu sein. Zudem kann es sein, dass für den Einschluss des Unterversicherungsverzichts ein höherer Beitrag zu zahlen ist, da das Risiko für den Versicherer steigt.