Der Realgläubiger in der Wohngebäude-Versicherung ist meist eine Bank oder ein Kreditinstitut, das durch eine Hypothek oder ein anderes Grundpfandrecht an einer Immobilie abgesichert ist und durch die Versicherungspolice geschützt wird.
Die Besonderheit des Realgläubigers liegt darin, dass sein Sicherungsinteresse direkt mit dem Wert der Immobilie verbunden ist. Bei Schadensfällen, die durch die Wohngebäude-Versicherung abgedeckt sind, hat der Realgläubiger ein eigenständiges Forderungsrecht gegenüber der Versicherungsgesellschaft, um den Wertverlust, der durch die Beschädigung oder den Verlust der Immobilie entsteht, kompensiert zu bekommen.
Dieses Recht besteht unabhängig vom Versicherungsnehmer und soll sicherstellen, dass die für das Darlehen haftende Substanz erhalten bleibt. Wird beispielsweise ein durch eine Hypothek besichertes Gebäude durch ein Feuer beschädigt, kann der Realgläubiger direkt von der Wohngebäude-Versicherung die Zahlung der Schadenssumme verlangen, die zur Wiederherstellung oder zum Ausgleich des Wertverlustes des Gebäudes erforderlich ist.