Grundsätzlich ist es möglich, zwei Wohngebäudeversicherungen für dasselbe Gebäude abzuschließen; jedoch ist dies wirtschaftlich und praktisch oft nicht sinnvoll.
In der Regel wird bei einem Versicherungsfall nur bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens geleistet. Haben zwei Versicherungen denselben Schadensfall zu decken, teilen sie sich die Entschädigungszahlung im Innenverhältnis, was als Kontributionsprinzip bekannt ist. Dies bedeutet, dass trotz zweier Policen die Entschädigungsleistung nicht höher als der entstandene Schaden ausfällt.
Zudem verpflichten Versicherungsbedingungen den Versicherungsnehmer oft dazu, das Bestehen weiterer Policen für dasselbe Risiko zu melden. Doppelversicherungen können somit zu Komplikationen bei der Schadensregulierung führen und sollten vermieden werden.