In der Wohngebäude-Versicherung schließt der Versicherungsschutz für unbenannte Gefahren jene Schäden ein, die nicht explizit in den Vertragsklauseln aufgeführt sind, aber durch plötzlich auftretende, unvorhersehbare Ereignisse entstehen. Ein typisches Beispiel für eine solche unbenannte Gefahr könnte ein Schaden durch ein außergewöhnliches Naturereignis sein, wie ein Erdrutsch, der nicht durch ein standardmäßig versichertes Ereignis wie etwa einem Sturm verursacht wurde. Andere Beispiele könnten Schäden durch herabfallende Satellitenteile oder Raumschrott sein, die selten auftreten und daher in Standardpolicen oft nicht berücksichtigt werden.
Des Weiteren könnten auch ungewöhnliche Schäden, wie die Beschädigung des Gebäudes durch die Explosion einer Gasleitung in der Nachbarschaft, unter unbenannte Gefahren fallen, sofern diese nicht durch andere benannte Gefahren wie Feuer abgedeckt sind. Seltene Fälle, wie die Zerstörung eines Daches durch einen umstürzenden Kran, der bei Bauarbeiten in der Nähe eingesetzt wird, könnten ebenfalls als unbenannte Gefahren angesehen werden.
Es ist entscheidend, dass Eigentümer die Bedingungen ihrer Wohngebäude-Versicherung genau prüfen, um zu verstehen, welche unbenannten Gefahren möglicherweise inbegriffen sind und welche Ereignisse ausgeschlossen sind. Der Versicherungsschutz für unbenannte Gefahren ist in der Regel durch Zusatzklauseln oder eine Allgefahrenversicherung erweiterbar, was für ein umfassendes Schutzniveau sorgen kann.