Garagen sind in vielen Wohngebäudeversicherungen tatsächlich mitversichert, wobei es hierbei entscheidende Details zu beachten gilt. In der Regel sind Garagen, die direkt am oder im Wohngebäude angebaut sind oder sich auf dem versicherten Grundstück befinden, durch die Mitversicherung abgedeckt. Dies bedeutet, dass Schäden an diesen Garagen durch die Hauptpolice gedeckt sind. Freistehende Garagen, insbesondere wenn sie sich nicht auf dem gleichen Grundstück befinden, könnten in einigen Tarifen jedoch nicht durch die Mitversicherung abgedeckt sein und einen separaten Versicherungsschutz erfordern.
Auch beim Schutzumfang gibt es Unterschiede. Während manche Versicherungspolicen lediglich Basisgefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm abdecken, bieten andere einen erweiterten Schutz, der auch zusätzliche Risiken wie Vandalismus oder Einbruch umfasst.
Um sicherzugehen, dass die Garage optimal geschützt ist, ist es empfehlenswert, die genauen Bedingungen und Klauseln zur Mitversicherung in den Vertragsunterlagen der Wohngebäude-Versicherung zu prüfen.