Bei der Wohngebäude-Versicherung hat die Versicherungsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur Kündigung. Eine solche Kündigung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Ein häufiger Anlass für die Kündigung durch den Versicherer ist die Nichtzahlung der Versicherungsprämie durch den Versicherungsnehmer. In einem solchen Fall kann die Versicherungsgesellschaft nach erfolglosem Mahnverfahren und unter Einhaltung einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist die Versicherung kündigen.
Ein weiterer Grund kann ein erhöhtes Risiko sein. Wenn sich die Risikosituation des versicherten Gebäudes erheblich verändert hat und dieses Risiko nicht mehr innerhalb des ursprünglichen Tarifs abgedeckt werden kann, behält sich die Versicherungsgesellschaft das Recht zur Kündigung vor. Dabei geht es zum Beispiel um bauliche Veränderungen am Gebäude, die das Brandrisiko erhöhen.
Zudem kann eine Kündigung nach einem Schadenereignis erfolgen. Wenn ein versichertes Risiko eingetreten ist und die Versicherungsgesellschaft den Schaden reguliert hat, kann sie die Wohngebäude-Versicherung innerhalb einer festgelegten Frist kündigen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn mehrere Schäden in kurzer Zeit auftreten und die Versicherungsgesellschaft von einem erhöhten Risiko ausgeht.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Versicherungsgesellschaft stets die gesetzlichen Kündigungsfristen und -voraussetzungen einhalten muss. Eine willkürliche Kündigung ohne triftigen Grund ist nicht zulässig. Werden Kündigungen ausgesprochen, sollten Versicherungsnehmer prüfen, ob diese rechtmäßig sind und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.