Es existiert keine festgelegte Frist zur Einreichung eines Antrags auf Pflegeleistungen. Es ist jedoch zu beachten, dass sämtliche Leistungen erst ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag gestellt wurde. Daher wird empfohlen, den Antrag zeitnah zu stellen, sobald der Bedarf nach regelmäßiger Unterstützung im Alltag erkennbar wird.
Der Antrag kann unkompliziert per Telefon, Mail oder Fax bei der Pflegekasse eingereicht werden. Eine detaillierte Ausfüllung des Antrags, in dem spezifiziert wird, welche Leistungen in Anspruch genommen werden sollen, ist erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich.
Für die Antragstellung muss eine wesentliche Bedingung erfüllt sein: Die antragstellende Person muss in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben.
Im Falle pflegebedürftiger Kinder wird diese Bedingung als erfüllt angesehen, wenn mindestens ein Elternteil entsprechende Beiträge geleistet hat.