Nach Eingang eines Antrags auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse ist diese verpflichtet, dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen einen Termin für eine individuelle und umfassende Pflegeberatung anzubieten.
Der Betroffene hat die Möglichkeit, die Beratung entweder persönlich beim Pflegeberater wahrzunehmen oder sich in seinem eigenen Zuhause beraten zu lassen. In bestimmten Situationen kann auch eine telefonische Beratung angebracht und hilfreich sein.
Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege besteht zudem die Option, eigenständig eine nahegelegene Pflegeberatungsstelle zu finden.