Gemäß gesetzlicher Regelungen sind Pflegeheime dazu verpflichtet, notwendige Hilfsmittel für die hauswirtschaftliche Betreuung und die Grundpflege der Bewohner bereitzustellen. Hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet Aufgaben wie Raumreinigung, Essensbereitstellung und die Bereitstellung sauberer Wäsche.
Im Bereich der Grundpflege umfasst dies die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, wie der Körperpflege und der Bewegung.
Zu den essentiellen Hilfsmitteln in Pflegeheimen zählen unter anderem:
- Hilfen für Bad und Dusche wie Wannenlifter, Duschrollstühle und Haltegriffe,
- Mobilitätshilfen wie Rollstühle für das Zimmer, Gehhilfen, Rollatoren, Lifter, Rampen und Hebebühnen,
- Toilettenhilfen wie spezielle Toilettenstühle,
- Hilfsmittel zur Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, beispielsweise Schnabeltassen,
- speziell ausgestattete Betten, inklusive Lagerungshilfen und Schutzauflagen.
Die Finanzierung dieser Hilfsmittel ist im allgemeinen Pflegesatz oder in den Investitionskosten des Heims inbegriffen und darf nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.