Seit dem 1. Januar 2024 wurden die Regelungen zur Verhinderungspflege für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 und 5 erweitert:
Der Zeitraum für die Verhinderungspflege wurde von 6 auf 8 Wochen ausgedehnt. Zudem entfällt die bisherige Anforderung, dass die Pflegeperson das pflegebedürftige Kind oder den jungen Erwachsenen vor der ersten Inanspruchnahme mindestens 6 Monate lang gepflegt haben muss.
Des Weiteren ist es möglich, Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig in Verhinderungspflegeleistungen umzuwandeln. Eine Erhöhung dieser Leistungen ist momentan nicht vorgesehen, wird aber ab dem 1. Januar 2025 erfolgen.