Kurzzeit- und Verhinderungspflege bieten flexible Kombinationsmöglichkeiten.
Für die Kurzzeitpflege stehen jährlich Leistungen von 1.774 Euro zur Verfügung. Zusätzlich können, falls nicht bereits in Anspruch genommen, Mittel aus der Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege verwendet werden, wodurch sich die Gesamtleistung auf bis zu 3.386 Euro erhöht.
Es ist auch möglich, die Mittel umzuschichten: Bis zu 806 Euro von der Kurzzeitpflege können für die Verhinderungspflege eingesetzt werden, wodurch sich der Betrag für die Verhinderungspflege auf 2.418 Euro erhöht.