Der Antrag auf Kurzzeitpflege muss vor Inanspruchnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es ist erforderlich, dass die Einrichtung, die die Kurzzeitpflege anbietet, von der Pflegekasse anerkannt ist.
Interessierte sollten sich bei ihrer Pflegekasse über geeignete Einrichtungen und die anfallenden Kosten informieren.
Die Pflegekasse deckt die Kosten für bis zu 8 Wochen pro Jahr. Allerdings begrenzt der maximale Jahressatz von 1.774 Euro häufig die tatsächliche Dauer der Kurzzeitpflege. Mit Beginn eines neuen Jahres erneuert sich der Anspruch auf diese Leistung.