Zu den Pflegekosten kommen häufig zusätzliche Ausgaben für sogenannte Hotelkosten, wie Unterkunfts- und Verpflegungskosten, sowie Investitionskosten hinzu, die von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen sind. Auch müssen sie zusätzlich zahlen, falls die Pflegekosten den monatlichen Leistungsbetrag der Pflegekasse überschreiten.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag zur teilweisen Deckung dieser Hotel- und Investitionskosten zu verwenden. Sollten die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen und die Pflegebedürftigen nicht in der Lage sein, die Kosten aus eigenem Vermögen zu tragen, kann Sozialhilfe beantragt werden.
Wichtig ist, dass Angehörige, die Pflegeverträge unterzeichnen, dies nicht in eigenem Namen, sondern klar als bevollmächtigte Vertreter oder Betreuer des Pflegebedürftigen tun. Andernfalls könnte das Sozialamt die Kostenübernahme ablehnen und die Angehörigen müssen selbst für die Kosten der Tages- und Nachtpflege aufkommen.