Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben die Möglichkeit, teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen werden zusätzlich zum vollen Pflegegeld oder zu sonstigen Pflegeleistungen gewährt.
Für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig. Dies ist besonders relevant für Pflegebedürftige, die während der Abwesenheit ihrer Pflegepersonen nicht alleine bleiben können, aber ansonsten in ihrem Zuhause betreut werden.
Die monatlichen Ansprüche gestalten sich wie folgt:
- Bei Pflegegrad 2: 689 Euro
- Bei Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Bei Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Bei Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Personen mit Pflegegrad 1 können den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag anteilig für die Kosten der Tages- und Nachtpflege verwenden.