Personen, die einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben, sind berechtigt, Leistungen der Tages- und Nachtpflege in Anspruch zu nehmen.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat für die Tagespflege zu nutzen. Falls die Tagespflegeeinrichtung keine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse vornimmt, muss der Betrag zunächst selbst ausgelegt werden. Die Erstattung durch die Pflegekasse erfolgt nach Einreichung der entsprechenden Rechnungen.
Interessenten, die diese Leistung beanspruchen möchten, können ein kostenloses Musterschreiben zur Beantragung der Tages- oder Nachtpflege herunterladen. Bevollmächtigte einer pflegebedürftigen Person sollten das speziell dafür vorgesehene Musterschreiben für die Antragstellung verwenden.