Benötigen Pflegebedürftige einen Umbau ihrer Wohnung, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen, zu vereinfachen oder eine weitgehend selbstständige Lebensweise zu unterstützen, besteht die Möglichkeit, bei der Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss zu beantragen. Dieser Zuschuss kann bis zu 4.000 Euro betragen und ist unabhängig vom Pflegegrad der betroffenen Person.
Typische Umbaumaßnahmen umfassen:
- Verbreiterungen von Türen,
- Einbau von Rampen oder Treppenliften,
- Umbauarbeiten im Badezimmer.
Sollten sich die Pflegeanforderungen ändern und weitere Umbaumaßnahmen notwendig werden, können Pflegebedürftige erneut bis zu 4.000 Euro als Zuschuss von ihrer Pflegekasse erhalten.