Wer den Wohnraum an persönliche Bedürfnisse anpassen möchte, kann sich an eine Wohnberatungsstelle wenden. Diese bietet auch Unterstützung bei der Gestaltung sicherer und übersichtlicher Wohnungen für Menschen mit Demenz. Wohnberater entwickeln konkrete Lösungsvorschläge und informieren über Finanzierungsmöglichkeiten, einschließlich möglicher Zuschüsse.
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, haben ab Pflegegrad 1 die Möglichkeit, bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu stellen, um einen Zuschuss zu erhalten. Die Pflegeversicherung deckt dabei bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme ab, was alle notwendigen Maßnahmen umfasst, die zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich sind.
Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen in einer Wohnung, kann der Zuschuss für Umbauten bis zu 16.000 Euro betragen.
Für neu errichtete ambulant betreute Wohngemeinschaften gibt es eine zusätzliche Förderung: Für den Umbau der Wohnungen zur Nutzung durch eine solche Wohngemeinschaft werden 2.500 Euro pro Person und bis zu 10.000 Euro pro Wohngruppe gewährt.
Es ist essentiell, den Antrag vor Beginn der Maßnahmen zu stellen, da ansonsten die Gefahr besteht, die Kosten selbst tragen zu müssen.