Jede Person, die einen offiziellen Pflegegrad hat und zuhause gepflegt wird, hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro.
Dieser Betrag kann von Pflegebedürftigen genutzt werden, um sich Ausgaben für bestimmte Dienstleistungen in der häuslichen Pflege zurückerstatten zu lassen.
Zu diesen Dienstleistungen zählen zum Beispiel Betreuungsangebote oder Maßnahmen, die zur Entlastung der pflegenden Personen beitragen. Es ist dabei entscheidend, dass die in Anspruch genommenen Angebote gemäß dem Landesrecht anerkannt sind.