Personen, die einer Pflege der Stufen 2 bis 5 bedürfen und die bereitgestellten Pflegesachleistungen nicht komplett nutzen, haben unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, zusätzlich einen anteiligen Betrag an Pflegegeld zu erhalten.
Dieses Pflegegeld wird in der Höhe des Prozentsatzes der nicht in Anspruch genommenen Pflegehilfe ausgezahlt.
Es ist möglich, Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren, um eine individuell abgestimmte Pflege zu gewährleisten.
Das Pflegegeld wird in diesem Fall anteilig reduziert, entsprechend dem Wert der genutzten ambulanten Sachleistungen.