Personen, die einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 aufweisen und zu Hause von Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn betreut werden, können Pflegegeld beantragen.
Dieses Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die monatlich an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt wird, abhängig von ihrem jeweiligen Pflegegrad. Sie können dieses Geld dann zur Bezahlung ihrer Pflegehelfer verwenden.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und gestaltet sich wie folgt:
- Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 332 Euro,
- bei Pflegegrad 3 sind es 573 Euro,
- für Pflegegrad 4 wird ein Betrag von 765 Euro gezahlt,
- und Pflegegrad 5 berechtigt zu einem Pflegegeld von 947 Euro monatlich.