Bei der Inanspruchnahme ambulanter Pflege schließen die pflegebedürftige Person und der entsprechende Pflegedienst einen Vertrag, der die genauen Details der Pflegeleistung wie Art, Inhalt und Umfang festlegt.
Der Betrag, den die Pflegeversicherung für ambulante Pflegeleistungen übernimmt, variiert je nach dem festgestellten Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person, der durch den Pflegegrad bestimmt wird:
- Personen mit Pflegegrad 2 erhalten 761 Euro
- bei Pflegegrad 3 sind es 1.432 Euro,
- Pflegegrad 4 berechtigt zu 1.778 Euro,
- und bei Pflegegrad 5 werden bis zu 2.200 Euro übernommen.