Zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten erfolgt eine Pflichtprüfung der Abrechnungen durch den Medizinischen Dienst und die Careproof GmbH. Diese Prüfinstitutionen haben die Befugnis, auch unangemeldete Anlasskontrollen in der ambulanten Pflege durchzuführen. Die Pflichtprüfung und Anlasskontrollen dienen dem wirksamen Schutz vor Betrug in der Abrechnung von Pflegedienstleistungen.
Bei Pflegediensten, die lediglich Dienstleistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen durchführen, besitzt die gesetzliche Krankenversicherung das Recht auf systematische Überprüfungen. Des Weiteren werden in die Stichproben für Qualitätskontrollen dieser Pflegedienste auch Personen einbezogen, die ausschließlich Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege in Anspruch nehmen.
Zur Aufdeckung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen wurden im Jahr 2003 spezielle Stellen bei Krankenkassen, Pflegekassen und Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet.
Diese Stellen sind verpflichtet, Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsfälle von rechtswidriger oder zweckwidriger Verwendung von Finanzmitteln zu untersuchen. Jeder kann sich anonym oder namentlich an diese Stellen wenden und Hinweise auf möglichen Betrug geben. Die Stellen sind verpflichtet, den Hinweisen nachzugehen, wenn sie aufgrund der Angaben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen. Bei begründetem Verdacht haben die Stellen die zuständige Staatsanwaltschaft zu informieren.
Die verschiedenen Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen tauschen regelmäßig ihre Erfahrungen aus, sowohl untereinander als auch mit berufsständischen Kammern und Staatsanwaltschaften.