Mängel im Qualitätsbericht können zu Sanktionen gegen die Einrichtungen führen.
Die Landesverbände der Pflegekassen entscheiden auf Grundlage des Prüfberichts und nach Anhörung der Pflegeeinrichtung über die Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel.
Die Pflegekassen geben dem Träger der Einrichtung einen Mängelbescheid und setzen ihm eine Frist zur Behebung der Mängel.
Wenn die Leistungen einer Pflegeeinrichtung nicht den erforderlichen Standards entsprechen, werden die vereinbarten Pflegevergütungen gekürzt. Die Sanktionen sind abgestuft und können je nach Schwere der Mängel variieren. Die Einrichtungen müssen die festgestellten Mängel innerhalb der vorgegebenen Frist beseitigen, um die Sanktionen zu vermeiden.
Die Beseitigung der Mängel ist eine rechtliche und vertragliche Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen.