Die Qualitätsergebnisse von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen verbraucherfreundlich und kostenfrei veröffentlicht werden.
Sie können diese Ergebnisse im Internet oder im Pflegestützpunkt einsehen.
Die Qualitätsergebnisse sollen auch in den Einrichtungen selbst gut sichtbar aushängen, zum Beispiel im Eingangsbereich. Dabei sollten das Datum der letzten Prüfung sowie eine verständliche Zusammenfassung der aktuellen Qualitätsergebnisse und deren Einordnung enthalten sein.
Die Qualitätsergebnisse sind auf verschiedenen Internetseiten abrufbar, wie zum Beispiel:
- pflege-navigator.de (AOK)
- pflegelotse.de (vdek - Verband der Ersatzkassen)
- pflegefinder.bkk-dachverband.de (BKK)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten:
- weisse-liste-pflege.de
- heimverzeichnis.de