Pflegebedürftige können ihre Pflegeleistungen gemeinsam mit anderen Leistungsberechtigten in einer Pflege-WG in Anspruch nehmen. Diese Form der Leistungszusammenlegung, auch "Poolen" genannt, zielt darauf ab, die Situation in ambulant betreuten Wohnformen und Pflege-WGs zu verbessern und ihre Nutzung zu fördern.
In einem Wohnhaus oder einer WG kümmert sich ein zugelassener Pflegedienst um mehrere Pflegebedürftige. Durch das Zusammenlegen von Leistungsansprüchen können Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden. Die dabei entstehenden Zeit- und Kosteneinsparungen sollen ausschließlich im Interesse der Pflegebedürftigen genutzt werden.