Einzelpflegekräfte sind selbstständige Pflegekräfte, die von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in Anspruch genommen werden können.
Die Pflegekassen sollen mit geeigneten Einzelpflegekräften Verträge zur Versorgung bestimmter Pflegebedürftiger abschließen, um ihnen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen oder ihren individuellen Hilfebedürfnissen gerecht zu werden.
Wenn die Pflege durch eine Einzelpflegekraft erfolgt, muss ein Pflegevertrag zwischen dieser und dem Pflegebedürftigen abgeschlossen werden, der die Art, den Inhalt und den Umfang der Leistungen sowie die vereinbarten Vergütungen festhält.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der zugelassenen Einzelpflegekraft und der Pflegekasse.