Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern werden speziell geschulte Gutachterinnen und Gutachter eingesetzt, die über eine Qualifikation als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen oder -pfleger bzw. als Kinderärztinnen oder -ärzte verfügen.
Der Pflegegrad bei Kindern wird anhand eines Vergleichs der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit denen altersentsprechend entwickelter Kinder ermittelt.
Für Kinder bis zu 18 Monaten gilt eine Besonderheit in der Begutachtung, da sie von Natur aus in allen Bereichen des Alltagslebens unselbstständig sind. Um dennoch eine angemessene Pflegegradbestimmung vornehmen zu können, werden bei der Begutachtung die altersunabhängigen Bereiche "Verhaltensweisen und psychische Problemlagen" und "Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastung" einbezogen.
Zusätzlich wird geprüft, ob es beim Kind gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme gibt, die einen außergewöhnlich intensiven Hilfebedarf auslösen können.