Nachdem ein Pflegegrad beantragt wurde, beauftragt die Pflegekasse zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit den Medizinischen Dienst (MD), oder bei Personen mit privater Pflegeversicherung häufig Medicproof, eine Begutachtung durchzuführen.
Gutachter, die entweder erfahrene Pflegefachkräfte oder Ärzte sind, informieren im Voraus über den Termin für einen Hausbesuch oder eine telefonische Begutachtung, sodass eine Anwesenheit von Angehörigen oder Pflegepersonen möglich ist.
Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Selbstständigkeit einer Person werden sechs Lebensbereiche betrachtet, in denen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst werden. Jeder dieser Lebensbereiche trägt mit unterschiedlicher Gewichtung zur Gesamtbewertung bei:
1. Mobilität: Bewertet wird, ob die Person ohne Hilfe ihre Körperhaltung ändern (wie sich im Liegen drehen) und sich eigenständig fortbewegen kann. Geistige Beeinträchtigungen, die die Umsetzung bestimmter Abläufe verhindern, werden in diesem Modul nicht berücksichtigt.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hier steht das Verstehen und Sprechen im Fokus, beispielsweise die Erkennung von Menschen aus dem Umfeld, Orientierung in der Umgebung oder die Fähigkeit, zielgerichtete Handlungen durchzuführen. Motorische Fähigkeiten werden in diesem Modul nicht bewertet.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Bewertet werden Verhaltensweisen wie zielloses Herumlaufen, Aggressionen oder Wahnvorstellungen. Es wird beurteilt, wie häufig bestimmte Verhaltensweisen auftreten.
4. Selbstversorgung: Dieses Modul umfasst die Fähigkeit, alltägliche Körperpflege selbstständig durchzuführen, wie Waschen, Anziehen, Essen und Trinken sowie die Benutzung der Toilette.
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: Hier wird beurteilt, inwieweit die Person ärztlich verordnete Maßnahmen selbstständig umsetzen kann oder wie oft Unterstützung benötigt wird.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Es wird betrachtet, ob die Person ihren Alltag selbstständig gestalten und soziale Kontakte pflegen kann, etwa durch Telefonieren oder das Verlassen des Hauses.
In jedem dieser Module werden Punkte vergeben, die, abhängig von ihrer Gewichtung, in die Gesamtbewertung einfließen. Von den Modulen 2 und 3 wird nur das Modul mit der höheren Punktzahl in die Bewertung einbezogen.