In der privaten Pflege-Pflichtversicherung sind Personen versichert, die für den Krankheitsfall bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abgesichert sind.
Es wird ein privater Versicherungsvertrag für die Pflege-Pflichtversicherung abgeschlossen.
Private Pflegeversicherungen arbeiten nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren, bei dem Alterungsrückstellungen gebildet werden, um die Beitragsentwicklung im Alter auszugleichen.
Anders als in der sozialen Pflegeversicherung richtet sich die Prämienhöhe in der privaten Pflegeversicherung nicht nach dem Einkommen oder der Leistungsfähigkeit der Versicherten.
Arbeitnehmer, die in einer privaten Pflege-Pflichtversicherung versichert sind, erhalten einen Beitragszuschuss ihres Arbeitgebers, der sich auf die Hälfte ihrer Prämie beläuft, jedoch maximal bis zum möglichen Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils in der sozialen Pflegeversicherung.