Versicherte der privaten Krankenversicherung müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung (PPV) abschließen.
Die Leistungen der PPV sind mit denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig.
Anstelle von Sachleistungen erfolgt jedoch eine Kosten erstattung, ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung.