Zusatzversicherungen dienen dazu, private Zuzahlungen bei Pflegebedürftigkeit abzufangen oder zu verringern.
Drei Arten von Zusatzversicherungen sind erhältlich:
Pflegekostenversicherung, Pflegetage- oder Pflegemonatsgeldversicherung und Pflege-Rentenversicherung.
1) Die Pflegekostenversicherung übernimmt verbleibende Kosten nach der Vorleistung der Pflichtversicherung ganz oder teilweise, erfordert jedoch einen Nachweis der Ausgaben.
2) Die Pflegetage- oder Pflegemonatsgeldversicherung zahlt einen festen Geldbetrag pro Pflegetag oder Pflegemonat, unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten und ohne Ausgabennachweise.
3) Die Pflege-Rentenversicherung zahlt im Falle von Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente, abhängig vom Hilfebedarf.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt oft nicht alle Pflegekosten ab, daher ist eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll.
Die Wünsche der Pflegebedürftigen sollten im Vordergrund stehen, nicht die finanzielle Belastung der Pflege und Betreuung.
Pflegebedürftigkeit kann überraschend eintreten und stellt eine große Umstellung für die Familie dar.