Eine staatliche Zulage wird gewährt, um die Pflegetage- oder Pflegemonatsgeldversicherung zu fördern.
Die Zulage wird automatisch dem Versichertenvertrag gutgeschrieben.
Der Eigenanteil des Versicherten muss mindestens zehn Euro im Monat betragen.
Die Zusatzversicherung muss Leistungen für alle Pflegegrade vorsehen, und für Pflegegrad 5 müssen es mindestens 600 Euro im Monat sein.
Es findet keine Gesundheitsprüfung statt, und es sind auch keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge erlaubt.
Die monatliche Zulage beträgt fünf Euro bzw. jährlich 60 Euro.
Es besteht ein Kontrahierungszwang, was bedeutet, dass die Versicherungsunternehmen jede Person aufnehmen müssen, die Anspruch auf die staatliche Zulage hat. Dies gilt für volljährige Versicherte in der sozialen oder privaten Pflege(pflicht)versicherung, die keine Pflegeleistungen erhalten oder bezogen haben.