In der Standard-Wohngebäude-Versicherung ist Glasbruch meist nicht enthalten und bedarf einer zusätzlichen Glasversicherung, die als Ergänzung zur Wohngebäude-Versicherung abgeschlossen werden kann. Diese Zusatzversicherung deckt in der Regel den Bruch von Fenstern, Glastüren, Wintergärten und oft auch von Glasbausteinen ab.
Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz sich üblicherweise auf die Verglasung des Gebäudes beschränkt und separate Glasversicherungen für Mobiliar oder andere Glasbestandteile notwendig sein können. Um sicherzustellen, dass alle gewünschten Glasbestandteile versichert sind, sollte man die Policendetails genau prüfen und den Versicherungsschutz gegebenenfalls entsprechend anpassen lassen.