Bei einer Wohngebäude-Versicherung sind Zäune nur dann abgedeckt, wenn sie fest mit dem Grund und Boden verbunden sind und in der Police als Teil des versicherten Grundstücks aufgeführt werden. In vielen Fällen werden Zäune als sogenannte „sonstige Bestandteile“ des Grundstücks betrachtet und können somit unter den Schutz der Wohngebäude-Versicherung fallen, vorausgesetzt, der Schaden entsteht durch eine der versicherten Gefahren wie Sturm, Hagel oder Feuer. Allerdings sind Schäden durch beispielsweise Vandalismus oder einen Autounfall häufig nicht abgedeckt, es sei denn, es liegt eine spezielle Vereinbarung mit dem Versicherer vor.
Die Deckung für Zäune kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Manche Policen schließen Zäune explizit aus oder beschränken die Deckung auf bestimmte Schadensarten. Wer sich für den vollständigen Schutz von Grundstücksbegrenzungen interessiert, sollte dies bei Abschluss der Versicherung spezifizieren und gegebenenfalls eine separate Versicherung in Erwägung ziehen, die den Zaun umfassend absichert.