Die Wohngebäude-Versicherung schließt in der Regel Schäden durch Rohrverstopfungen nicht mit ein, da es sich hierbei meist um ein Wartungsproblem handelt. Versichert sind hingegen Schäden, die als Folge eines versicherten Risikos entstehen, beispielsweise wenn die Rohrverstopfung einen Rohrbruch verursacht und dadurch ein Leitungswasserschaden entsteht. Es ist jedoch zu beachten, dass jede Versicherungsgesellschaft ihre eigenen Bedingungen und Ausschlüsse hat. So kann in manchen Verträgen eine Klausel enthalten sein, die besagt, dass Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden, wenn dies explizit vereinbart wurde.
Bei der Schadenregulierung ist es wichtig, die genaue Ursache des Schadens festzustellen, da die Wohngebäude-Versicherung generell für Schäden aufkommt, die durch plötzlich eintretende, unvorhergesehene Ereignisse entstehen. Instandhaltungsschäden oder Schäden, die durch allmähliche Abnutzung entstehen, sind von der Leistung in der Regel ausgeschlossen.