In der Wohngebäude-Versicherung werden unter Leitungswasserschäden üblicherweise Schäden verstanden, die durch den Austritt von Wasser aus fest verlegten Rohren oder angeschlossenen Einrichtungen des Wasserversorgungssystems innerhalb eines Gebäudes entstehen. Dies schließt Schäden durch Rohrbrüche und auslaufendes Wasser aus Heizungsanlagen, Wasch- oder Spülmaschinen sowie Wasserbetten mit ein. Ebenfalls abgedeckt sind häufig Schäden durch Frost, die zu Rissen in Rohren führen können und daraus resultierende Wasseraustritte nach sich ziehen. Überdies fallen Schäden unter diesen Schutz, die durch Überlaufen von Einrichtungen wie beispielsweise einer Badewanne oder einer verstopften Toilette entstehen, vorausgesetzt, diese sind plötzlich und unvorhergesehen.
Wichtig zu beachten ist, dass nicht jeder Wasserschaden automatisch unter die Leitungswasserschäden fällt. Ausgeschlossen sind meist Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Starkregen, da diese durch Elementarversicherungen abgedeckt werden müssen. Auch Schäden durch einfache Feuchtigkeit, Kondenswasser oder Schimmelbildung ohne einen definierten Leitungswasseraustritt gehören in der Regel nicht zum Leistungsumfang der Wohngebäude-Versicherung.
Bei der Schadensmeldung ist es entscheidend, die Ursache des Schadens exakt zu identifizieren und zu dokumentieren, um Leistungen entsprechend der Policendetails geltend machen zu können.