Die Wohngebäude-Versicherung übernimmt Wasserschäden durch Starkregen, wenn eine erweiterte Naturgefahrenversicherung, oft Elementarschadenversicherung genannt, Teil des Versicherungsschutzes ist. Wasserschäden durch Starkregen, die beispielsweise durch Rückstau aus der Kanalisation oder durch Überschwemmungen entstehen, werden nicht von jeder Grundpolice abgedeckt. Die Elementarschadenversicherung ist eine zusätzliche Option, die Schäden durch natürliche Ereignisse wie Hochwasser, Erdrutsche, Lawinen oder eben Starkregen abdeckt.
Ohne diese Zusatzversicherung stehen Eigentümer bei solchen Naturereignissen oft ohne Versicherungsschutz da. Daher ist es entscheidend, den Versicherungsumfang genau zu prüfen und zu klären, ob Ereignisse wie Starkregen und die daraus resultierenden Schäden im Vertrag inbegriffen sind. Bei Mietimmobilien ist der Vermieter für den Abschluss der Wohngebäude-Versicherung verantwortlich; die Versicherung deckt dann die Bausubstanz ab, während für das Hab und Gut der Mieter in der Regel eine separate Hausratversicherung aufkommen muss, sofern diese ebenfalls eine Elementarschadenkomponente beinhaltet.
Es ist weiterhin zu beachten, dass Versicherer häufig präventive Maßnahmen zum Schutz vor solchen Schäden erwarten, wie etwa das Einrichten von Rückstausicherungen. Werden solche Maßnahmen unterlassen, kann dies zu Einschränkungen im Versicherungsschutz oder zu einer Minderung der Leistungen führen.